Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Stichwort

Gegen diese Petion spricht, dass das Bezirksamt mit seiner Regelung den berechtigten Interessen der Mehrheit (die nunmal keine Hundebesitzer sind) gerecht wird. Berechtigt ist das Hundeverbot an beiden Seen, weil eben nicht alle Hundebesitzer/innen das Gebot der Rücksichtnahme oder ihre Pflicht zum rechtmaßigen Handeln (Stichwort Hundekot) beachten und dies in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Konflikten geführt hat (auch wenn sich die Unterstützer der Petition hier daran nicht erinnern können oder wollen). In dicht besiedelten Gebieten wie Berlin müssen die Bewegungs- und Hndlungsfre

Quelle: Mehrheit Tierwohl

1.7

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