Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützer von hundeamschlachtensee,
entsprechend der Vereinbarung mit dem Verwaltungsgericht erwarten wir noch in diesem Jahr einen Termin für das Hauptsachverfahren.
Dies können wir als großen Erfolg bewerten, da die übliche "Wartezeit" beim Berliner Verwaltungsgericht 1 1/2 - 2 Jahre beträgt. Da uns vorwiegend an einer schnellen Klärung der rechtlichen Situation gelegen ist, um endlich wieder ein friedfertiges Miteinander aller Benutzergruppen zu erreichen, freuen wir uns über diesen Zwischenstand.
Interessant zu berichten ist aus unserer Sicht Folgendes:
Das Bezirksamt hatte bei der Anhörung vor dem Verwaltungsgericht erklärt, dass seit dem 15.07.2015 auch Bußgelder verhängt werden.
Um solche erfolgreich abzuwehren hatte ich alle Unterstützer gebeten, uns über eventuelle Bußgelder zu informieren. Bislang haben wir keine Meldung erhalten, bitten aber weiterhin darum.
Mir persönlich wurde bereits vor 5 Wochen ein solches ausgestellt, ohne dass bislang eine Regung des Ordnungsamtes erfolgte. Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass die Anzeige ordnungsgemäß bearbeitet wird.
Sowie dies erfolgt ist, werden wir Widerspruch einlegen und informieren Sie umgehend, wenn dieser vom Amtsgericht positiv beschieden wird. Sofern man den Widerspruch im Sinne unserer Klage ordnungsgemäß begründet ist von einem Erfolg auszugehen.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass das Bezirksamt in Befürchtung dieses Ausgangs seine Verzögerungstaktik so weit möglich ausdehnt.
Über aktuelle Entwicklungen informiere ich Sie auf diesem Weg weiterhin.
Sofern Sie uns aktiv unterstützen wollen und die regelmäßigen Infomails an unsere "aktiven" Unterstützer erhalten wollen, senden Sie mir bitte Ihre e-Mail Adresse an: f.kuehn@frank-kuehn-seminare.de
Viele Grüße
Frank Kuehn -
Liebe Unterstützer,
wie Sie sicher der Presse entnommen haben, haben wir einen wenn auch gewünschten aber doch unerwarteten großen Erfolg errungen.
Das Verwaltungsgericht hatte uns angeboten, noch in diesem Jahr in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden, wenn wir unseren Eilantrag zurückziehen.
Da Hauptsacheverfahren gegenwärtig normal 2 Jahre dauern haben wir einen entscheidenden Schritt in Richtung baldiger Rechtssicherheit und damit hoffentlich wieder Frieden an den Seen gemacht.
Allerdings wird es nun in der Folgezeit vermehrt zu Bussgeldbescheiden in der Sache kommen.
Um damit im Ihrem und unserer Sache Sinn erfolgreich umzugehen, bitte wir Sie um Mitteilung sofern Sie einen Bussgeldbescheid erhalten, wenn Sie mit einem angeleinten Hund die Uferwege der beiden Seen betreten haben.
Senden Sie diese Information bitte an:
f.kuehn@frank-kuehn-seminare.de
Sofern Sie nachfolgende Informationen beachtet haben, werden wir Ihnen von unserem Anwalt, Dr. Michael, eingeholte Informationen zukommen lassen, wie sich sich mit Aussicht auf Erfolg gegen den Bussgeldbescheid wehren können.
Bitte achten Sie im Fall eines Bussgeldbescheides oder einer schriftlichen Ankündigung dessen darauf, dass vermerkt ist, dass Sie einen angeleinten Hund dabei hatten.
Mindestens genau so wichtig ist jedoch ein Vermerk dahingehend, dass Sie sich auf dem Uferweg befanden.
Da das Mitführen von Hunden - ob angeleint oder nicht - an als solche gekennzeichnete Badestellen rechtmässig verboten ist, würden Sie bei einem solchen Bescheid ansonsten keine Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch haben.
Es sei denn, es sei nachweisbar, dass Sie sich auf einem als Badestelle ausgewiesenen Uferweg befunden haben. Denn genau diese Kennzeichnung erachten wir als rechtswidrig und haben dagegen Klage eingereicht.
Zusammengefasst bedeutet das also:
Gehen Sie mit einem angeleinten Hund auf den Uferwegen der Seen spazieren und wird deshalb vom Ordnungsamt ein Bussgeldverfahren eingeleitet, dann bestehen Sie darauf, dass der Tatvorwurf und Ort konkret festgehalten wird. Also Mitführen eines....angeleinten.... Hundes auf dem...Uferweg…..oder ähnlich.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an Hundehalter weiter, die mit Ihren Hunden an die Seen gehen.
Viele Grüße
Frank Kuehn