Arbeitsplatzwahl
Die Antragsteller behaupten: "- Die Arbeitnehmer aus dem Bereich der Gastronomie haben zudem die Moeglichkeit, entsprechend ihrer persoenlichen Ueberzeugung in den jeweils fuer sie in Frage kommenden gastronomischen Betrieben zu arbeiten." Das ist aber an der Wirklichkeit auf dem Arbeitsmarkt völlig vorbei argumentiert. Wer einen Arbeitsplatz in der Gastronomie braucht, könnte zum Beispiel einen Vorschlag der Agentur nicht mit dem Hinweis auf Gefährdung durch rauchende Gäste ablehnen.
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