Zwangsfrömmigkeit
Kein einziger Mensch wird am Karfreitag durch Tanzen in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Er kann ganz einfach der Disco oder dem Musikschuppen fern bleiben. Also ist das Gesetz nichts anderes als eine Frömmigkeitsverordnung nach den Regeln der Amtskirchen. Damit verstößt es gegen den Grundsatz der Glaubensfreiheit. Die schützt nämlich auch die anderen spirituellen Auffassungen und gibt jedem auch das Recht, gar nichts zu glauben.
Quelle: Ich, das muss genügen