Im Falle einer Reparatur schränkt das den Versicherten so ein, daß er im schlimmsten Falle bis zur Durchführung der Reparatur im Bett liegt, dauer nicht absehbar. Wenn man dann noch berufstätig ist , ist das wieder Wasser auf die Mühlen der Chefs die lieber Ausgleichsabgabe bezahlen. Ich hab es ja schon immer gewusst...!"
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