Möglichkeiten des Vergaberechts werden nicht genutzt
Eine individuelle Rollstuhlversorgung wird so faktisch unmöglich. Die VOL/A bietet so viel mehr Entscheidungskriterien, warum werden sie nicht genutzt (§ 19 EG Abs. 9 VOL/A)? So lange nur nach dem Preis vergeben wird, haben die ausschreibenden Kassen keinerlei Interesse an einer qualitativ ordentlichen Versorgung. Das steht im Widerspruch zur Hilfsmittelrichtlinie - auf Kosten der Patienten, die finanziell wie körperlich die Folgen spüren.
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