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Offenbar befinden sich viele Stunden (zu denen ich mich auch zähle) in einer Art "Gesetzeslücke". BaFöG darf nicht beantragt werden aufgrund des elterlichen Einkommens, aber ob die Unterhaltszahler selbst auch immer den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nachkommen, bleibt fraglich und wird nicht weiter untersucht. Vollzeitstudenten, die nebenbei noch arbeiten müssen, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten, bleibt dann am Monatsende nichts mehr; i. Ü. auch keine Zeit, um überhaupt das Fernsehen zu nutzen.

Quelle:

3.8

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