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Benachteiligung aufgrund Sozialstatus mit oder auch ohne Erkrankungen und Behinderungen

Für Allergiker und Menschen mit Behinderung OHNE Merkzeichen im SchBA gilt nur für Bafög-Empfänger eine Befreiungsmöglichkeit. Dieses Bafög muss aber unter Umständen, mit Ausnahme des Vollzuschussbafögs oft zurück gezahlt werden und beeinträchtigt damit die Studierenden bei notwendiger Bafögrückzahlung auch NACH dem Studium immens. Die Antragstellung für Härtefälle sowie Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen gestaltet sich ebenso schwierig. Barrierefrei ist dieser Beitrag daher NICHT.

Quelle: Beifreiungsantragsformular des Beitragsservice selbst

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