Behinderte, Vertretung, Selbstbestimmung
Behinderte und ihre Verbände sollen selbst bestimmen, wer sie vertritt. Die Vertretung der Interessen von Behinderten darf nicht "nebenher" erfolgen, sondern es ist zwingend erforderlich, dass es hauptamtliche Behindertenvertreter gibt, die die Interessen ihrer Klientel mit allem Nachdruck vertreten können.
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