#Nachtruhe #Gerichtsurteil
https://www.stadt-koeln.de/artikel/73758/index.html "Nach einem langen Gerichtsprozess und vielen Maßnahmen, die nicht den gewünschten Erfolg brachten, hat ein Gericht nun entschieden: Wir sind verpflichtet, für die Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr zu sorgen. Diesem Urteil kommen wir mit einem nächtlichen Verweilverbot nach."