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Bewusste Ehrabschneidung

Durch die Bekanntgabe der Kündigung im Pfarrbrief ohne einen Grund zu nennen, dafür aber anzuführen, Frau Ebner werde mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung ihrer Bezüge von allen Verpflichtungen frei gestellt, sollte den Eindruck erwecken, sie habe sich etwas zuschulden kommen lassen. So wird es nämlich gehandhabt, wenn etwas vorgefallen ist, das eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht (Betrug, Handgreiflichkeit oder dergl.). Und so ist es zunächst in der Pfarrgemeinde auch angekommen. Die Kündigung war jedoch angeblich von langer Hand geplant. Das ist bewusste Ehrabschneidung!

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4.1

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