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Maschinenlärm ist gesetzlich ganz eng geregelt

Es gibt eine europäische gesetzlliche Regelung zum Maschinenlärm, darin ist z.B. geregelt, dass Rasenmäher nur bis 19 Uhr betrieben werden dürfen. Die Flugzeuge fliegen bis 23 Uhr und sind sehr viel lauter als handelsübliche Rasenmäher. Auch für Laubsaug - und Laubblasgeräte gibt es gesetzlich geregelte Betriebszeiten, die sehr eng gefasst sind. Und sogar eine Mittagsruhe beinhalten. Und Flugzeuge ?

Quelle:

3.9

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