Max. Einzelschallpegel, gesetzlich regeln
Max. zulässige Einzelschallpegel sind gesetzlich zu verankern. Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Überschreitung dieser Pegel unter Strafe gestellt wird. Flörsheim hat derzeit Pegel von 91dB(A) zu ertragen. Das ist Folter. Strafverfolgung würde schnell Abhilfe schaffen.
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