1. Mehrheit lehnt das Betreuungsgeld ohnehin ab. 2. Bund ist nicht zuständig (siehe Urteil des BVerfG), da nützt es also auch nichts, die Petition an den Bundestag zu richten. Wenn Sie das in Ihrem Bundesland wollen, dann müssen Sie eine solche Petition an die Landesregierung richten und hoffen, dass Sie CSU-geführt ist ;)
Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2015-08/bildungsbarometer-2015-schulen/seite-2" rel="nofollow">www.zeit.de/gesellschaft/schule/2015-08/bildungsbarometer-2015-schulen/seite-2</a> (siehe letzter Absatz)