Asyl
Asyl steht demjenigen zu der in seiner Heimat Folter oder Tod zu befürchten hat. Da die Türkei ja unter anderem von der Asylfreundlichen Partei der Grünen selbst als "Europäisch" und "nicht menschenverfolgend" eingestuft wird sehe ich keinen Grund warum eine Abschiebung nach den geltenden Bestimmungen verhindert werden sollte. Es gibt schlichtweg keinen Asylgrund. Sehr wohl jedoch wegen der scheinbar vorliegenden Vergehen gegen die Deutsche Gesetzgebung einen Abschiebegrund.
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