🏴 Melden Wichtiger ist das Verstehen. Die Trennung der Sachverhalte im Gesetz ist das ODER. Der Inlandsbezug bezieht sich nicht auf Staatsoberhäupter. Quelle: §103 STGB 0.0
Mehr zum Thema Bildung Nordrhein-Westfalen Bildung Kostenfreies Schulessen für alle Kinder 51 % 15.405 Unterschriften 8 Tage verbleibend Niedersachsen Bildung JA zur Sicherung der 2. und 3. Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe 100 % 10.510 Unterschriften 3 Tage verbleibend Bayern Bildung „Schulbau in Bayern: Stoppt den Investitionsstau – Bildung braucht moderne Schulen!“ 35 % 8.710 Unterschriften 99 Tage verbleibend