Bildungsauftrag
Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat einen Bildungsauftrag. Hierfür kassiert er hohe Gebühren. Soll nun tatsächlich von 5 zur Auswahl stehenden Programmen ausgerechnet demjenigen der Frequenzplatz gestrichen werden, welcher als einziger mit der Erfüllung des Bildungsauftrages in Beziehung gebracht werden kann?
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