Contra

Was spricht gegen diese Petition?

das Erbbaurecht für dieses ist ist bis 2097 eingetragen vergeben, der Eigentümer des Grundstückes scheint auch die Erbpacht zu erhalten, so dass keine Möglichkeit besteht, das Erbbaurecht vorzeitig aufzukündigen. Da helfen auch keine Petitionen! Falls eines Tages eine Kündigung möglich sein sollte, ist es m.E. sinnvoller Wohnungen zu bauen, Ihre Petition ist vollkommen sinnlos!

Quelle:

2.5

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