Schützbedürftige Flüchlinge erhalten Asyl und ein Bleiberecht. Ihren Ausführungen ist allerdings zu entnehmen, dass es sich hier um Personen aus Albanien, bzw. Süd-Osteuropa handelt für die Sie sich einsetzen. Diese Personen, für die Flüchtlinge einfach die falsche Bezeichnung ist, erhalten nur sehr selten ein Bleiberecht und müssen und sollen bei einem abgelehnten Asylbescheid ausreisen oder abgeschoben werden! Persönliche Gründe sind kein Asylgrund!
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