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Der Ar­ti­kel 5.3 be­sagt etwas ganz an­de­res. Es han­delt sich um ein Grund­recht der Bür­ger auf Mei­nungs­frei­heit ge­gen­über staat­li­cher Will­kür. Das war die Re­ak­ti­on der auf den Hit­ler­fa­schis­mus. Wis­sen­schaft und For­schung waren für Krieg und Ver­nich­tung. Und ge­ra­de der Staat ist es jetzt, der die knap­pen Kas­sen der Uni­ver­si­tä­ten mit zu­sätz­li­chen Mit­teln aus dem Ver­tei­di­gungs­haus­halt fül­len möch­te und damit An­rei­ze zur frei­wil­li­gen Mi­li­tär­for­schung zu schaf­fen sucht

Quelle:

2.6

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