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Gleichbehandlung

Die Bundesregierung muss sich für alle Bürger gleichermaßen einsetzen, unabhängig davon, ob die betroffene Person der Regierung evtl. kritisch gegenübersteht. Das gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Regierung hat im Fall Deniz Yücel einen Präzedenzfall geschaffen, sie ist nun verpflichtet in gleich gelagerten Fällen anderer Journalisten ebenso zu handeln. Anderenfalls läge m.E. ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG vor.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

4.4

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