Gut zu wissen, um unterschreiben zu können wäre die Art der Straftaten ...
und ob es zuvor überhaupt keine Bewährungsstrafen gab? Falls es sich lediglich um zwei Fälle von Ladendiebstahl handelt (ein Brötchen geklaut weil er Hunger hatte o.ä.) oder - um etwas Schwarzarbeit oder Sozialbetrug so sollte man die Ausweisung überdenken. Falls es jedoch zuvor schon zu Bewährungsstrafen kam und die Haftstrafen auf inakzeptable Fälle von Körperverletzung oder ähnliches zurückzuführen ist, dann finde ich diese Petition schon sehr unverschämt. Man sollte z.B. die Opfer befragen, ob er mit der Tat aufgehört hat, bevor sie verletzt worden sind. Bitte Fakten nennen.
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