Kosten-Nutzen-Rechnung
Man sollte mal eine Bilanz ziehen, was der Petent dem Steuerzahler bisher gekostet hat (Schulausbildung, Sozialhilfe, ALG2, Strafprozesse, Vorstrafen, Anwaltskosten, Haftunterbringung, Bewährungshelfer, usw.) und wieviel Einkommensteuer er in seinem gesamten Leben bisher gezahlt hat. Wenn die Bilanz positiv ist und er der Gesellschaft mehr zurückgegeben hat, als er an Kosten verursacht hat, sollte man die Ausweisung aussetzen?