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Schlechterstellung

In seiner Vorlage an den Unterausschuss Personal vom 19.04.2013 behauptet Finanzminister NWB, dass die Einsparungen im Beamtenbereich von 2,4 Mrd EUR/Jahr keine Schlechterstellung der Beamten ggü. den Tarifbeschäftigten darstellt. Wenn man sich die einzelnen Bereiche der Einsparungen ansieht werden mindestens 1,5 Mrd nur einseitig zu Lasten des Beamtenbereichs gespart = 63%. Das bedeutet aus meiner Sicht eine deutliche Schlechterstellung ggü dem Tarifbereich. Ich denke die Gerichte sollen sich mal mit der Verfassungsmäßigkeit dieser ganzen Maßnahmen befassen.

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