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Machtlosigkeit und mögliche Lösungen

Ungeachtet aller Rechenkunststückchen, die mich immer wieder zu verblüffen vermögen, ist eines unleugbar: Dem Beamten in vergleichbarer Funktion wird die Erhöhung vorenthalten, die sein angestellter Kollege, die Kollegin selbstverständlich erhält. Damit entsteht einmal mehr eine durch nichts zu rechtfertigende Schieflage, die sich nur durch eines erklären lässt. MACHTLOSIGKEIT! Soll heißen: Angestellte können/dürfen streiken - Beamte nicht. Das Fürsorgeprinzip ist daher durch das Willkürprinzip ersetzt worden. Denkbare Lösung: Machtzuwachs durch Streikrecht. Alternativ: Ein a

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3.8

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