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Ausnahmeregelung

Nicht zu vergessen das Angler bezahlen, um den Rhein zu benutzen. Doch auch die Angler dürfen an den Wochenenden, nicht mehr mit ihrem PKW, an die Rheinufer fahren. Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung, Boot- und Jetskifahrer, die ihren "Reichtum" zur Schaustellen dürfen und nichts dafür bezahlen. Sie dürfen weiterhin, mit dem PKW, an den Wochenenden bis zum Rhein auf der Nato Straße fahren.

Quelle: Anonym

3.3

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