Es ist geradezu absurd, die Wohnbeihilfe mit dem Argument, dass dadurch etwas gespart werden würde, einzuschränken. Erstens beziehen ohnehin nur etwas über 10% der Studierenden eine Studienbeihilfe oder sonstiges, und zweitens sollte der Anspruch auf eine Wohnbeihilfe das MINDESTE sein, denn auch für diejenigen, die keinen Anspruch auf Beihilfen haben, stellt diese eine finanzielle Unterstützung dar!
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Gyvenimas
Erhalt statt Abriss, für soziale Gerechtigkeit und Ressourcenschonung, Lornsenstraße in Kiel
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