Stadt Wesel
Die Regelung in Wesel sieht diesbezüglich ganz anders aus und könnte als ein gutes Beispiel für die Verwaltung der Stadt Rheinberg fungieren: "Der Beitrag für Kinder unter drei Jahren wird bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres fällig. Ab dem Monat des dritten Geburtstages des Kindes wird der Beitrag umgestellt."
Quelle: www.wesel.de/gesellschaft-bildung/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/elternbeitraege