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Stadt Wesel

Die Regelung in Wesel sieht diesbezüglich ganz anders aus und könnte als ein gutes Beispiel für die Verwaltung der Stadt Rheinberg fungieren: "Der Beitrag für Kinder unter drei Jahren wird bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres fällig. Ab dem Monat des dritten Geburtstages des Kindes wird der Beitrag umgestellt."

Quelle: www.wesel.de/gesellschaft-bildung/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/elternbeitraege

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