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Analogien zur Rechtslage

Ob Nikotin oder Koffein, beides ist (sogar ähnlich) pharmakologisch wirksam. Wo bitte ist denn nun der Unterschied? Beides ist leicht erhältlich und konsumierbar. Die pharmakologische Wirkung allein macht noch lange kein Arzneimittel - so beschied auch mehrfach schon der EuGH. Vielmehr sind Nikotinpräparate (Pflaster, Kaugummis) ja wohl eher als Präsentationsarzneimittel einzustufen. Eine Sucht mit dem Suchtstoff zu therapieren ist immerhin nachvollziehbar absurd.

Quelle:

2.7

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