Sozialer Rechtsstaat
Der Ausgleich sozialer Ungleichheiten, die sich aus dem Wirtschaftssystem ergeben, ist eine der Kernaufgaben des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Zu ihm gehört einerseits der verfassungsrechtliche Schutz der wirtschaftlichen Individualrechte, andererseits aber auch die Sozialbindung des Eigentums und für bestimmte Bereiche sogar die Befugnis zur Vergesellschaftung. Dies stellt die historische Übereinkunft in der Gründung der Bundesrepublik Deutschland dar.
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