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Diskriminierung nach Herkunft oder Hautfarbe widerspricht dem deutschen Grundgesetz. Im Alltag und der aktuellen politischen Diskussion ist wendig von dieser verfassungsrechtlichen Norm zu spüren. Umso wichtiger ist und bleibt antirassistisches Engagement. Es kann also nicht angehen, dass einerseits Kleingartenvereine als gemeinnützig gelten und andererseits wichtige gesellschaftliche Arbeit nicht in diese Kategorie fällt.

Quelle:

2.2

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