Wasserhaushaltsgesetz §78 Abs. 3
Nachdem gegenüber der fehlende Platz beim alten Hallenbad durch den Bericht in der Bietigheimer Zeitung vom 14.12.2019 nicht mehr zu halten war, haben in der Bügerinformation am 16.12.2019 der OB und seine Mitarbeiterin Schwarz behauptet, ein Neubau sei auf dem Ernst Silcher Platz wegen des Überschwemmungsgebiets bei einem HQ100 absolut unzulässig.Jeder Bissinger Bürger,des Lesens und der deutschen Sprache mächtig, kann im Wasserhaushaltsgesetz §78 Absatz 3 nachlesen, dass auch diese Aussage nicht zutreffend ist.
burim :