Gesundheitsversorgung hat Vorrang vor Verkehrsplanung
Bei Maßnahmen im öffentlichen Raum muss die besondere Rolle eines Krankenhauses berücksichtigt werden. Medizinische Versorgung muss oberste Priorität haben.
Das nahegelegene Parkhaus ist regelmäßig ausgelastet. Zudem ist der Weg für akut Erkrankte, Verletzte oder Begleitpersonen mit eingeschränkter Mobilität zu weit.
Ambulante Patientinnen und Patienten kommen häufig für kurze, zeitlich eng getaktete Termine. Ohne nahe Parkmöglichkeiten entstehen Verzögerungen und organisatorische Probleme.
In medizinischen Notfällen zählt jede Minute. Kurze Wege vom Fahrzeug zur Notaufnahme können entscheidend sein und dürfen nicht durch lange Fußwege ersetzt werden.
Durch flächendeckendes Bewohnerparken (z. B. in der Weberstraße) sind weitere Stellflächen entfallen. Der Parkplatz vor dem Krankenhaus kompensiert diesen Verlust.
Viele Patientinnen und Patienten sind älter, mobilitätseingeschränkt oder auf Gehhilfen angewiesen. Ein wohnortnaher Parkplatz ist ein zentraler Bestandteil barrierefreier Gesundheitsversorgung.
Dieses Argument greift zu kurz, da das Parkhaus regelmäßig voll ist und der Fußweg für Notfallpatientinnen, mobilitätseingeschränkte Menschen oder Begleitpersonen unzumutbar lang sein kann.
Der öffentliche Raum sollte nicht für Autos genutzt werden.
Diese pauschale Aussage berücksichtigt nicht die besondere Funktion des Luisenhospitals als Einrichtung der Daseinsvorsorge, bei der Erreichbarkeit Vorrang vor allgemeinen verkehrspolitischen Zielen haben muss.
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