Bürgerbegehren ist zulässig
Was M. Schulze-Röbbecke (ehem. Pressesprecher Landratsamt Haßberge) hier verbreitet, ist entweder der blanke Unsinn oder zeugt von erschütternder Unkenntnis oder zeugt von erschreckender Irreführung der Bürger. Das Merkblatt (für Bayern) von "MehrDemokratie.de" zu Bürgerbegehren stellt eindeutig fest: "Bürgerentscheide über konkrete Projekte - z.B. Kindergarten-Neubau - sind möglich." Nur zur Haushaltssatzung als Ganzes kann es kein Bürgerbegehren geben. Quelle: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Merkblatt_BE_Bayern.pdf Das waren noch Zeiten, als noch die Wahrheit gesagt wurde!
Quelle: Mehr Demokratie e.V., Merkblatt Bürgerbegehren für Bayern