Mich wundert es, dass der Sohn von Frau Gloria Yosores nicht Deutscher ist. Bei einem deutschen Vater ist das Kind eigentlich nach § 4 StAG auch Deutscher. Als Deutscher hat aber der Sohn ein Aufenthaltsrecht. Hat aber der Sohn ein Aufenthaltsrecht, hat auch die Mutter ein Aufenthaltsrecht. Wenn der Sohn also als Kind eines Deutschen potentiell Deutscher ist, sollte er nicht abgeschoben werden. Macht es wirklich einen Unterschied, ob seine Staatsbürgerschaft bereits auf dem Papier steht? In Deutschland gilt doch das Abstammungsprinzip. Hier wird ein Deutscher und seine Mutter abgeschoben!
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