Erweiterung des Strafgesetzbuches zur Verfolgung von Straftaten an Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

99 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es nützt nichts, wenn man bei solchen Fällen, verständlicherweise, härtere Strafen fordert, aber der Staat Verbrechern jeder Art per Gesetz Schlupflöscher bietet

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Immer das selbe.: Petition zu dem Thema werden zu Haus rausgehauen ohne sich zu informieren, natürlich könnte Herr Edathy nochmals belangt werden, wenn er wieder ein mögliches Vergehen begeht, er ist aber jetzt nicht verurteilt, Punkt! Im übrigen kann man in Deutschland nicht dauernd die Strafen erhöhen, so was ist verfassungswidrig, weil es gegen das Übermaßverbot verstößt, es gab dazu übrigens mal ein Urteil des BGH, dass sich auch damit befasste und damals kritisierte das die Strafen für Missbrauch zu hoch seien, dass ist jetzt wohlgemeekt schon einige Zeit her, seitdem gab es neue Gesetze.

2.5

1 Antwort

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