Contra

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Aus der Hessenschau eine Rechtsanwältin zur Begründung: "Dumme Anmachsprüche wie "Du bist aber gut gebaut, wollen wir um die Ecke gehen, kommst du mit zu mir?" können laut Rechtsanwalt Warncke derzeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Erst wenn es beleidigend wird, Schimpfworte gebraucht werden oder der Person Hässlichkeit unterstellt werde, fange es an, strafbar zu werden. Und genau diese Grenzziehung ist auch richtig so. Warum sollte diese Frage von der Justiz verfolgt werden?

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