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Belästigung

Es gibt kein generelles Abwehrrecht gegen Belästigung. Per definitionem ist "Belästigung" gerade etwas, was unterhalb der Schwelle zur Rechtsverletzung liegt (siehe beliebiges Staatsrechtslehrbuch). Es ist ja auch keine Straftat, laut irgendwo herumzubrüllen, obwohl es andere Menschen belästigung. Freiheit ist eben auch, Dinge zu tun, die andere Menschen stören. Unanstândiges Verhalten muss nicht automatisch kriminalisiert werden. Die metaphysische Erhöhung der (weiblichen) sexuellen Integrität, die nicht einmal mehr verbal auch nur "berührt" werden darf, erinnert eher an Nahost.

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2.7

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