Contra

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Strafrecht ist ultima ratio

Die Petition verkennt das ultima-ratio-Prinzip des BVerfG. Das geschützte Rechtsgut in einem solchen "catcalling-Paragrafen", wäre hier v.a. die Beseitigung "grober Unhöflichkeiten" und nicht die "sexuelle Selbstbestimmung". Dies ist kein Anliegen, dass einen neuen Straftatbestand rechtfertigt. Strafrecht darf nicht missbraucht werden, den Menschen unangemessenes Verhalten mit der Brechstange abzugewöhnen. Versteht mich nicht falsch: Unhöfliche, respektlose Personen (dazu gehört auch solch Primatenverhalten gegenüber Frauen) gehören gesellschaftlich geächtet, aber nicht staatlich verfolgt.

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3.7

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