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Die Versiegelung von einem erheblichen Teil der 90000 qm Bodenoberfläche (riesige Hallen, Bürogebäude, Sanitäranlagen, LKW-Wartestellplätze, Rangierhof) stellt mit ihren negativen Auswirkungen auf das Grundwasser eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser dar, die zu einer Wertstufenabnahme führt. Warum hier im Bebauungsplan mit falsch bewerteten Wertstufen operiert wird, wie man in der Sitzung am 6.4.2021 zugegeben hat, ist nicht bekannt. Unsere Grundwassersituation ist von dieser Versiegelung betroffen. Die Bebauungshöhe von bis zu 13,5 m entspricht bis zu 5 Vollgeschossen!

Quelle:

4.3

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