Fahrgastrechte in NRW auch im Streikfall.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an:
Kompetenzcenter Marketing NRW und die Verbandsversammlungen und Verwaltungsräte der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften Nordrhein-Westfalens und der Nahverkehrs-Zweckverbände

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Debatte

Neues Pro Argument

Pro

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Da der Fahrgast die schwächere Partei eines Beförderungsvertrags ist, sollten seine Rechte in dieser Hinsicht geschützt werden.

Quelle: Erwägungsgrund 9 zur VO(EU) 1371/2009

3.3

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Der Unternehmer haftet sowohl bei Streik als auch bei Aussperrung als auch bei Maßnahmen, die zum Streik führen, es sei denn, daß bei voraussehbaren und vermeidbaren Konflikten durch die Vertragserfüllung das dem Schuldner nach Treu und Glauben aufzubürdende Maß und die ihm zumutbare Opfergrenze überschritten werden.

Quelle: Hohn in FHArbSozR 11 Nr. 2947 (= DB1965 S. 501)

0.0

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Neues Contra Argument

Contra

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Der Schaden, der der Deutschen Bahn AG anfallen würde, müssten die Streikenden zahlen. Man kann von einem Unternehmen nicht verlangen, dass es für Ausfälle, für die es nicht verantwortlich ist, zahlt!

0.0

1 Antwort

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