Minderheitenschutz

Familie Gashi darf nicht getrennt werden - Aussetzung der Abschiebung von Erduan 18 Jahre alt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Alexander Schoch Landtagsabgeordneter BW

100 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

100 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Jeder Mensch ist frei geboren und hat das Recht, nach persönlichem Glück zu streben

Wenn man sich die boshaften Kommentare hier ansieht, kann man nur mit dem Kopf schütteln über die unchristliche Selbstzufriedenheit, das feiste Philistertum mancher Mitbürger. Ihr solltet Euch was schämen! Es flüchtet niemand aus Spass und Langeweile. Als Ex-DDRler weiss ich das aus eigener Erfahrung, wie schwer das ist. Wer niemandem etwas zuleide getan hat und sich richtig anstrengt ein guter mitbürger zu sein, dem sollten unsere Türen offenstehen, das meine ich.

Quelle: <a href="http://www.fdp-berlin.de" rel="nofollow">www.fdp-berlin.de</a>

3.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Wieso die Familie wird nicht gezwungen hier zu bleiben

Die Familie kann doch mit gehen, wenn die Liebe so groß ist. Es zwingt sie niemand hier zu bleiben. Wir Steuerzahler müssen ohnehin schon genug und tief in die Taschen greifen. Ich finde es sollte mal genug sein mit diesen Petitionen für Asylanten etc. es Kommen jeden Tag genug von denen wieder hierher.

Quelle:

2.1

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Es ist ein Witz, dass sich unter die wirklich hilfesuchenden und notleidenden echten Flüchtlinge auch immer wieder ganze Familienverbünde mischen, die aus sicheren Ländern (wie Mazedonien) hierher zu uns kommen. Gerade auf dem Balkan ist es ja ein offenes Geheimnis, dass es sich in Deutschland mit staatlichen Leistungen deutlich besser leben lässt, als in der Heimat! Wir können einfach nicht dauerhaft die "Melkesel" der ganzen Welt sein! Abschließend: Mit 18 ist man(n) volljährig, insofern steht einer Rückkehr des jungen Mannes nach Mazedonien auch alleine nichts im Weg.

Quelle:

2.0

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Eine Ausweisung hat ja einen Grund. Welcher liegt hier denn vor? Auszug aus Wikipedia zur Ausweisung: "..Sie richtet sich gegen Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes beeinträchtigt (§ 53 ff. AufenthG)..." Soll keine Wertung der Sache sein,ich bitte nur um Offenheit und Transparenz.

Quelle: Wikipedia, AufenthG

1.5

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