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Rechtskonflikt

Das zweite Beispiel: Die Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe suggeriert, dass es völlig gleichgültig sei, in welcher Beziehung man lebt. Das mag für den Einzelnen stimmen, aber nicht für die Nation. So stellen kinderlose Singles und Alleinerziehende in Großstädten mittlerweile die Mehrheit der Haushalte. Es liegt also ein Konflikt vor zwischen personalem und nationalem Interesse.

Quelle:

0.9

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