Familienrecht - Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige vor Gericht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

589 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Contra

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Zahlreiche Gutachten von approbieren Psychologen weisen eine mangelhafte Qualität auf, was zu Lasten der Familien geht. Die Approbation mag zur Heilkunde befähigen, ist jedoch nicht dazu geeignet, zum Sachverständigen zu qualifizieren. Darüber hinaus birgt eine solche Vorgabe die Gefahr einer grundsätzlichen Pathologisierung von Familiensystemen. Dazu werden hierdurch weitere geeignete Berufsgruppen, wie Pädagogen, von vornherein ausgeklammert. Hilfreicher als eine Approbation wären Standards, die die Qualität von Gutachten gewährleisten.

Quelle: Stefanie Marcus, Dipl. Sozialpädagogin und zertifizierte Sachverständige für familiengerichtliche Fragestellungen (ISO 17024)

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2 Antworten

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Äpfel und Birnen, Teil II

Die Approbation befähigt zu einer anderen Tätigkeit als der des Sachverständigen. Ein fachgerecht arbeitender psychol. Sachverständiger im Familienrecht muss v.a. einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie besitzen und supervidiert (fallspezifisch beraten) werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Fortbildung zum ?Fachpsychologen für Rechtspsychologie? oder einen entspr. Master zu absolvieren.So wichtig ich seriöse Tätigkeit in dem Bereich auch finde ? ich muss davor warnen, über das Ziel hinauszuschießen. Das bringt niemandem etwas. Am wenigsten den Kids. Gez. Dipl.-Psych. Dirk M. Bielz

Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Approbation_(Heilberufe" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Approbation_(Heilberufe</a>) <a href="http://www.psychologie.de/downloads/gutachten_approbationsvorbehalt.pdf" rel="nofollow">www.psychologie.de/downloads/gutachten_approbationsvorbehalt.pdf</a>

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Äpfel und Birnen

Mit der Schaffung von Mindeststandards bin ich (als psychol. Sachverständiger im Familienrecht) mehr als einverstanden. Eine Approbation hat jedoch nichts, aber auch gar nichts mit der Fähigkeit, ein hochwertiges Gutachten in diesem Feld zu erstellen, zu tun! Approbation bedeutet, dass jemand die Fähigkeit hat, HEILKUNDE auszuüben. Dies ist nicht nur meine Auffassung, sondern dazu liegt bereits ein juristisches Gutachten vor, welches zum selben Schluss kommt. Eine Approbation ist demn. weder eine notwenige noch eine hinreichende Bedingung für das fachgerechte Verfassen von psychol. Gutachten.

Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Approbation_(Heilberufe" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Approbation_(Heilberufe</a>) <a href="http://www.psychologie.de/downloads/gutachten_approbationsvorbehalt.pdf" rel="nofollow">www.psychologie.de/downloads/gutachten_approbationsvorbehalt.pdf</a>

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