Da es sich bei Integrationskräften um Personen handelt die großenteils KEINE pädagogische Ausbildung haben sind sie nicht qualifiziert genug. Es darf nicht zu Normalität werden, dass Kinder von Personen im Unterricht unterstützt werden sollen, die selbst die Schule oder Ausbildung abgeschlossen haben. Daher sollte es beim Mindestlohn bleiben. Es sollte eher die Rechtlichen Rahmenbedingungen präzisiert werden. In allen anderen Bereichen herrscht ein Fachkräftegebot.
vir: gemeinsamleben-hessen.de/de/dokumente/GLH_Schulbegleitung_SGB_VIII.pdf