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Gestattungsvertrag

16.09.2011 Baurecht für Bahn im Schlossgarten erweitert Ein weiterer Schritt für die Fortsetzung der Bauarbeiten für Stuttgart 21 ist getan: Land und Bahn haben den Gestattungsvertrag unterzeichnet. Der erlaubt es der Bahn, auf landeseigenen Flächen zu bauen. Der Gestattungsvertrag erlaubt der Bahn nun, auf landeseigenen Flächen die Bauarbeiten für Stuttgart 21 fortzusetzen. Und zwar im Schlossgarten.

Quelle:

1.9

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