Pro

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Grundgesetz

Der Gestattungsvertrag darf nicht unterzeichnet werden.Die Kostengrenze von 4,5 Mrd € kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden.Auf eine Offenlegung wird die Regierung noch lange warten.Die Bahn will vollendete Tatsachen schaffen.Wann endlich wird einem Gericht die Gelegenheit gegeben festzustellen,daß das Land und die Stadt mit ihren Finanzierungsbeiträgen gegen die Verfassung verstoßen ( Artikel 104 Abs.1 GG)? Die entsprechende Vereinbarung ist nichtig.

Quelle:

3.7

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