Juchtenkäfer, VGH Mannheim
Die Frage, ob die Baumaßnahmen zu relevanten Beeinträchtigungen der lokalen Population des Juchtenkäfers, einer europarechtlich streng geschützten Art, führen und welche verbindlichen Maßnahmen zum Schutz der Population ggf. zu ergreifen sind, muss vorab geklärt werden (VGH Mannheim, Pressemitteilung vom 16.12.2011). Dies gilt entsprechend für die Fällung oder Versetzung von Bäumen im Schlossgarten.