Feststellungsinteresse?
Eine Umwidmung kann es selbstverständlich frühestens geben, wenn der neue Bahnhof fertig ist. Die DB bestreitet dies ja nicht einmal. Denknotwendig gibt es bis dahin keinen Grund für eine Feststellungsklage. Was soll denn überhaupt festgestellt werden? Die SNAG wird es zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr geben.
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